Einreisebestimmungen

1/ Österreichische Staatsbürger

Österreichische Staatsbürger können gegen Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises nach Frankreich einreisen.

2/ EU-Bürger

EU-Bürger können sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass bis zu 3 Monate lang in Frankreich frei bewegen.

ACHTUNG: der Führerschein ist kein Reisedokument!

3/ Ich bin kein EU-Bürger - brauche ich ein Visum ?

3.A - Inhaber von einem gültigen von Österreich oder von jedem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel oder längerfristigen Visum (D-Visum) : Sie dürfen mit Ihrem gültigen Aufenthaltstitel oder Visum und Ihrem gültigen innerhalb der letzten 10 Jahren ausgestellten Reisepass für maximal 90 Tage in Frankreich bleiben.
Das gilt auch für die französische Überseegebiete: Guadeloupe, Saint-Martin, Martinique, Saint Barthélemy, Mayotte, Réunion, Polynesien und Neukaledonien.

3.B - Folgende Staatsangehörige, gleich aus welchem Grund sie reisen (aber vorsicht beim Einreisen : Grenzbehörde sind berechtigt, Unterlagen zu verlangen, u.a. Reiseversicherung, Unterkunft, finanzielle Mittel) : Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Brunei Darussalam, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Samoa, San Marino, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia,
St. Vincent und die Grenadinen, Südkorea, Timor-Leste, Tonga,Trinidad und Tobago, Uruguay, Vanuatu, Vatikan Stadt, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika.

- Inhaber eines Laissez-Passer der UNO ;

- Inhaber von einem Interpol Reisepass ;

- Inhaber von einem "British Nationals Overseas" Reisepass ;

- Inhaber von einem biometrischen Reisepass aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Kosovo Montenegro, Serbien Moldau, Georgien und der Ukraine;

- Inhaber von einem Reisepass aus dem Besonderen Verwaltungsgebiet Hongkong (Volksrepublik China) oder aus dem Besonderen Verwaltungsgebiet Macau (Volksrepublik China). Ein Arbeitsvisum muss aber falls Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragt werden ;

3.C - Wenn Sie oben Ihr Profil nicht gefunden haben, brauchen Sie sicher ein Schengen-Visum. Wenn ja, wenden Sie sich an die nächste Visa-Abteilung der französischen Botschaft in Wien.

Folgende Voraussetzungen sind zu beachten und können durch die Grenzkontrollbehörden überprüft werden:

  • Reisepass muss bei der Ausreise noch mind. 3 Monate gültig sein.
  • Flugticket mit einer max. Reisedauer von 90 Tagen
  • Unterkunftsnachweis
  • Nachweis finanzieller Mittel zur Bestreitung des Unterhaltes währenden des Aufenthaltes in Frankreich.
  • Generell wird empfohlen, für Reisen nach Frankreich eine Reise,- Kranken,- und Unfallversicherung abzuschließen.

Dernière modification : 11/01/2024

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