Beurkundung einer Eheschliessung in Österreich
Hat ein Franzose im Ausland eine für den französischen Rechtsbereich wirksame Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
Antragsberechtigt sind nur die Ehegatten. Die Antragstellung ist nicht an eine Frist gebunden und daher jederzeit möglich.
Der Antrag ist kostenlos und kann entweder am Schalter (ohne Termin) ausgehändigt oder per Post verschickt werden.
Erforderliche Unterlagen (im Original):
• Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister
- Beurkundung einer Eheschliessung in Österreich
- (PDF - 167.4 kB)
• Die österreichische Heiratsurkunde im Original (kein Auszug!)
• Eine Kopie von Ausweisdokumente der Eheleute (Reisepass oder Personalausweis)
• Ggf. die Bescheinigung des Ehevertrags
• Ggf. das Familienbuch (livret de famille)
• Ein mit 6,80 € frankiertes C4 (22,9 x 32,4 cm) Kuvert
• Falls kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde, die Geburtsurkunde beider Ehegatten
Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein.