Beurkundung einer Auslandsgeburt
Ist ein französisches Kind im Ausland geboren, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister des Konsulates beurkundet werden. Die Beurkundung der Geburt ist erforderlich damit das Kind, die französische Staatsbürgerschaft und französische Ausweisdokumente erhält.
Antragsberechtigt sind die Eltern. Die Antragstellung ist nicht an eine Frist gebunden und daher jederzeit möglich.
Der Antrag ist kostenlos und kann entweder am Schalter (ohne Termin) ausgehändigt oder per Post verschickt werden.
Erforderliche Unterlagen (im Original)
Falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren:
• Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zur Beurkundung einer Auslandsgeburt
- Beurkunkung einer Auslandsgeburt (in einer Ehe geborenes Kind)
- (PDF - 178.3 kB)
• Das Familienbuch (livret de famille)
• Die Geburtsurkunde des Kindes mit Nachweis der Uhrzeit und des genauen Ortes der Geburt im Original (kein Auszug und keine Kopie!)
• Eine französische Heiratsurkunde der Eltern, die nicht älter ist als 3 Monate
• Eine Kopie der Reisepässe oder Personalausweise der Eltern
• Ein mit 6,80 € frankiertes C4 (22,9x32,4 cm) Kuvert
Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein.
Falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren:
• Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zur Beurkundung einer Auslandsgeburt
- Beurkunkung einer Auslandsgeburt (ausserhalb der Ehe geborenes Kind)
- (PDF - 181.2 kB)
• Die Vaterschaftsanerkennung im Original
• Ggf. das Familienbuch (livret de famille)
• Die Geburtsurkunde des Kindes mit Nachweis der Uhrzeit und des genauen Ortes der Geburt im Original (kein Auszug und keine Kopie!)
• Eine Kopie der Reisepässe oder Personalausweise der Eltern
• Ein mit 6,80 € frankiertes C4 (22,9x32,4 cm) Kuvert
Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein.