Französische Reisedokumente (Pass und Ausweis)

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses und Personalausweises können nur persönlich und nach Terminvergabe für die Erfassung der biometrischen Daten bei der Konsularabteilung der Botschaft eingebracht werden. Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht zulässig.

Termine werden über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft gebucht (1 Termin pro Person):

TERMIN BUCHEN

Der Personalausweis sowie der Reisepass können bei den Honorarkonsulen abgeholt aber nicht beantragt werden.

Minderjährige Kinder und bevormundete Personen müssen von den Eltern bzw. von den gesetzlichen Vertretern begleitet werden. Ein geschiedener Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat, muss dies durch ein offizielles Dokument belegen. Eltern, welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, jedoch nicht zusammen am Schalter vorsprechen können, müssen eine schriftliche Einwilligung des abwesenden Elternteils vorlegen, damit ein Pass oder einen Personalausweis für das Kind ausgestellt werden kann.

Bearbeitungszeit: Ca. 6 Wochen für die Ausstellung eines Reisepasses und Personalausweises (Produktion der Reisedokumente erfolgt in Frankreich).

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:

Bitte legen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen im Original vor. Dies gilt auch, wenn Ihr letzter Reisepass und Personalausweis von der Botschaft in Wien ausgestellt wurden und abgelaufen sind.

- Letzter Reisepass bzw. Personalausweis (bei Verlust oder Diebstahl immer polizeiliche Diebstahlsanzeige oder amtliche Verlustmeldung vorlegen).

- Bei Erstbeantragung, Namens- oder Geschlechtsänderung, eine französische Geburtsurkunde (die in der Urkunde enthaltenen Eintragungen müssen noch nach jetzigem Stand gültig sein).

Wenn Sie keine französische Urkunde haben, bitte beachten Sie, dass Zivilstandsurkunden von französischen Staatsangehörigen, gemäß den von den Gesetzen Frankreichs vorgeschriebenen formellen Regeln erstellt werden und in den örtlich zuständigen Konsulaten auf die Zivilstandsregister übertragen werden müssen (livret de famille, transcription d’acte de naissance: http://www.ambafrance-at.org/-Etat-civil-).

- Aktuelle Meldebestätigung (wenn sich die Meldeanschrift nicht geändert hat, kann auch die Bestätigung der Meldung mit den alten Meldedaten vorgelegt werden), Energie- oder Telefonrechnung mit aktuellem Datum.

- Für den Reisepass sowie für den Personalausweis ist ein biometrisches Passbild vorzulegen, das nicht älter ist als 6 Monate.
Das Lichtbild muss in Farbe sein, es darf keine Beschädigung oder Verunreinigung aufweisen. Der Hintergrund muss einfärbig (hell, ideal grau, kein Muster) sein.
Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen ist unzulässig.
Digitale Bilder werden nicht akzeptiert!

Hinweis: Akademische Grade und Adelstitel sind nicht eintragungsfähig.

VERLUST UND DIEBSTAHL

Der Verlust oder Diebstahl eines Reiseausweises muss so schnell wie möglich bei einer örtlichen Polizei– bzw. Fundstelle oder auf der Seite des Fundamtes angezeigt und bei der Konsularabteilung gemeldet werden.

Die bei einer Vertretung als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumente werden im entsprechenden Register erfasst. Solche Ausweise dürfen keinesfalls weiter benutzt werden, anderenfalls ist bei Identitätskontrollen mit unangenehmen Folgen zu rechnen. Wiederaufgefundene Ausweise müssen umgehend einer französischen Amtsstelle zur Vernichtung übermittelt werden.

GEBÜHREN:

In der Konsularabteilung sind nur Barzahlungen möglich.

- Kinderreisepass: 27 €
- Antragsteller ab dem 15. Lebensjahr: 52 €
- Antragsteller ab dem 18. Lebensjahr: 96 €

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist kostenlos. Wenn der Personalausweis gestohlen oder verloren wurde, ist eine Gebühr von 25 € zu zahlen.

Sie können Ihren Pass oder Ihren Personalausweis nur zu folgenden Zeiten abholen, außer an Feiertagen:

- Montags zwischen 8:45 und 9:15
- Mittwochs zwischen 16:30 und 17:00
- Freitags zwischen 8:45 und 9:15

Bei der Abholung eines Reisedokumentes bei den Honorarkonsulen entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8 €. Die Bezahlung kann nur in bar erfolgen.

Minderjährige Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr müssen bei der Abholung anwesend sein.

Bringen Sie den alten Pass und den alten Personalausweis unbedingt mit!

Dernière modification : 19/03/2024

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