Akkreditierung für Auslandskorrespondenten in Frankreich
Ständiger Korrespondent der Auslandspresse
An die 1300 internationale Journalisten sind in Frankreich akkreditiert.
Was Sie für ihre Akkreditierung vorlegen müssen:
Reisepaß oder Personalausweis
Schreiben vom Chefredakteur in dem der Journalist als offizieller ständiger Korrespondent in Frankreich genannt wird, mit Angabe der Funktion und Gehalt
Abschließend wird der Korrespondent von der Presseabteilung für internationale Journalisten des Innenministeriums zu einem Gespräch eingeladen.
Mehr Infos (auf französisch)
diplomatie.gouv.fr