Akkreditierung für Auslandskorrespondenten in Frankreich

Ständiger Korrespondent der Auslandspresse

An die 1300 internationale Journalisten sind in Frankreich akkreditiert.

Was Sie für ihre Akkreditierung vorlegen müssen:
- Reisepaß oder Personalausweis
- Schreiben vom Chefredakteur in dem der Journalist als offizieller ständiger Korrespondent in Frankreich genannt wird, mit Angabe der Funktion und Gehalt

Abschließend wird der Korrespondent von der Presseabteilung für internationale Journalisten des Innenministeriums zu einem Gespräch eingeladen.

Mehr Infos (auf französisch)
- diplomatie.gouv.fr

Dernière modification : 18/02/2014

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