Reformagenda: Frankreich reduziert Zahl der Regionen (25.11.14) [fr]

Die französische Nationalversammlung hat am 25. November 2014 in zweiter Lesung mit 277 gegen 253 Stimmen eine Gebietsreform verabschiedet, die die Zahl der Regionen von aktuell 22 auf 13 zurückführt.

Die Reform regelt zudem die technischen Modalitäten des Übergangs. Aufgrund der Neugliederung wird die Wahl zu den neuen Regional- und Departementsräten gebündelt und im Dezember 2015 abgehalten.

Da der Senat die Reform zwar im Prinzip gebilligt hatte, dabei aber auf 15 Regionen mit Beibehaltung der eigenständigen Regionen Alsace, Languedoc-Roussillon und Midi-Pyrénées) bestanden hatte, kommt es nun zu einem Vermittlungsverfahren zwischen beiden Kammern. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes ist dann bis zum 20. Dezember vorgesehen.

Die Regionen erhalten mit der Reform erweiterte Zuständigkeiten und Mittel, um wachstumsfördernde Wirtschaftsstrategien umzusetzen, wie Staatspräsident François Hollande in einem im Juli in mehreren Regionalzeitungen veröffentlichten Beitrag angekündigt hatte. So werden Wirtschaftsförderung, Fortbildung und Beschäftigung in Zukunft allein in der Zuständigkeit der Regionen liegen. Dies gilt ebenso für Fragen der Infrastruktur und des Verkehrs (regionaler Nahverkehr, Straßen, Flughäfen und Häfen) sowie für die Gesamtschulen (collèges) und Gymnasien. Sie werden hierzu eigene und sich dynamisch entwickelnde Finanzmittel erhalten, über die die gewählten parlamentarischen Instanzen entscheiden können.

Die Reform ist nicht nur ein weiterer Baustein der laufenden Gebiets- und Verwaltungsreformen, sondern auch ein Meilenstein der Reformagenda der Regierung.

Vor dem Hintergrund der bis 2020 geplanten Abschaffung der Generalräte der Departements und des geplanten Neuzuschnitts der Zuständigkeiten der Gebietskörperschaften verändert das Vorhaben die Architektur der Republik einschneidend. Die Regierung verspricht sich von der Reform, die im Prinzip auch von großen Teilen der Opposition mitgetragen wird, Effizienzgewinne, klarere Zuständigkeiten und im europäischen Kontext wettbewerbsfähigere Regionen

Fusionierte Regionen

- Alsace, Lorraine und Champagne-Ardenne,
- Nord-Pas-de-Calais und Picardie,
- Bourgogne und Franche-Comté,
- Haute-Normandie und Basse-Normandie,
- Rhône-Alpes und Auvergne,
- Midi-Pyrénées und Languedoc-Roussillon,
- Aquitaine, Limousin und Poitou-Charentes.

Regionen mit unverändertem Zuschnitt

- Bretagne,
- Corse,
- Ile-de-France,
- Centre,
- Pays de la Loire,
- Provence-Alpes-Côte d’Azur.

Die Etappen der Gebietsreform

- Teil I – Gesetz zur Modernisierung der Territorialverwaltung.

Mit dem Ende Januar 2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung der Territorialverwaltung und zur Schaffung von Metropolregionen (Loi de la modernisation de l’action publique territoriale et d’affirmation des métropoles du 19 décembre 2013) soll die öffentliche Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen angepasst werden. Paris, Lyon und Marseille sowie in Zukunft auch weitere Metropolregionen erhalten dabei einen besonderen Status, der es ihnen gestattet, in wichtigen Fragen als eine Art Großraumverband tätig zu werden.

- Teil II – Zusammenlegung von Regionen

Reduzierung der Zahl der Regionen von aktuell 22 auf 13 (Gesetz vom 25.11.2014).

- Teil III - Stärkung der Kommunen und Kommunalverbünde

Ein weiteres Gesetz, das noch in diesem Jahr vorgelegt wird, soll auf kommunaler Ebene die Zusammenarbeit der Gemeinden in Kommunalverbünden (intercommunalité) stärken. Seit dem 1. Januar 2014 ist jede der 36.700 Gemeinden Frankreichs in derartige Kommunalstrukturen eingebunden (Gesamtgemeinden, Umlandverbände, Metropolen) und bei den Kommunalwahlen im März 2014 wurden erstmals die Vertreter in den Kommunalverbünden direkt gewählt.

Das von Staatspräsident Hollande vorgeschlagene Gesetz zielt auf eine weitere Verzahnung der Gemeinden in größeren Verwaltungseinheiten ab. Liegt die Schwelle hierfür bisher bei mindestens 5000 Einwohnern, so soll sie ab dem 1. Januar 2018 auf mindestens 20.000 angehoben werden, wobei es in dünn besiedelten Gegenden bzw. in Bergregionen Abweichungen geben wird.

Die bisherige Verwaltungsstruktur – le millefeuille territorial

Laut Artikel 1 der Verfassung ist die „Republik dezentral organisiert“. Dieser Passus erlaubt die Übertragung von Kompetenzen auf die verschiedenen Ebenen der Gebietskörperschaften. Heute zählt Frankreich 101 Departements, 36.700 Gemeinden, 22 Regionen und 2600 Kommunalverbünde.

Die einzelnen Verwaltungsebenen verfügen in Bezug auf Personal, Güter und eigene Dienstleistungsbereiche über eine gewisse Autonomie, wobei es zu Kompetenzüberschneidungen kommen kann, was zu den viel kritisierten Doppel- und Dreifachstrukturen mit Überkreuzfinanzierungen führt.

Diese undurchsichtigen Strukturen schaden dem Ziel einer klaren und effizienten Territorialverwaltung und waren die Triebfeder der nun eingebrachten Reform.

Dernière modification : 17/12/2014

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