Steuerreform in Frankreich tritt 2019 in Kraft [fr]
Am 1. Januar 2019 tritt in Frankreich eine Reform zur Erhebung der Einkommensteuer in Kraft. Damit wird die Einkommensteuer fortan nicht mehr für die Einkünfte aus dem vorangegangenen Kalenderjahr erhoben, sondern entsprechend dem monatlichen Einkommen direkt an der Quelle einbehalten.
Mit dieser Reform führt Frankreich ein im Ausland (u.a. in Österreich) weit verbreitetes Modell ein. Die Einbehaltung erfolgt direkt durch die Arbeitgeber. Auf diese Weise kann die abzuführende Steuer unmittelbar und automatisch an mögliche Einkommensschwankungen angepasst werden.
«„Diese sinnvolle Reform ermöglicht es, die Steuer an das Leben der Franzosen anzupassen, statt von den Franzosen zu verlangen, sich der Funktionsweise der Steuer anzupassen.“ (Premierminister Edouard Philippe)»
Vorteile für den Steuerzahler
Die Nachteile für die Steuerzahler, die mit dem derzeitigen zeitlichen Abstand zwischen Gehaltseingang und Steuerentrichtung einhergehen, werden erheblich reduziert.
Das betrifft:
• Haushalte mit starken Einkommensschwankungen
40 % der steuerpflichtigen Haushalte (ca. 6 bis 7 Mio.) verzeichnen Einkommensunterschiede von mehr als 30 % von einem Jahr zum nächsten.
• Änderungen im Personenstand
In Frankreich gibt es jährlich rund 240.000 Eheschließungen, 190.000 neue Lebensgemeinschaften (PACS), 780.000 Geburten, 600.000 Todesfälle und 120.000 Scheidungen, die Einfluss auf die Höhe des Steuersatzes haben. Nach dem neuen Modell können Steuerpflichtige die Anpassung ihres Steuersatzes bei Änderungen ihres Personenstands selbst unmittelbar beantragen.
Weitere Informationen in französischer Sprache finden Sie unter: https://www.prelevementalasource.gouv.fr
Quelle: https://www.gouvernement.fr/argumentaire/impot-a-la-source-des-2019-plus-simple-pour-les-francais