Neuerungen zum Schuljahresbeginn in Frankreich 2018 (September 2018) [fr]
Am 3. September 2018 beginnt für die französischen Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr. Mit dem Schuljahresbeginn treten auch verschiedene Neuerungen in Kraft, von denen Sie einige hier nachlesen können:
Erste Neuerungen im Zuge der Gymnasialreform
Die Reform der Matura wird erstmals bei den Maturaprüfungen 2021 angewendet, d.h. für Schülerinnen und Schüler, die jetzt in die 10. Klasse (Seconde) kommen. Allerdings werden bereits ab September 2018 erste Neuerungen zur Verbesserung der Sprachkenntnisse und schulbegleitende Orientierungshilfen umgesetzt.
Zum Schuljahresbeginn 2019 wird dann die umfassende Gymnasialreform (mit einem gemeinsamen Sockel und neuen verpflichtenden Kursen in mit digitalen und technologischen Inhalten ab der 10. Klasse) in Kraft treten.
Verbot von internetfähigen Geräten
Nach dem Gesetz vom 3. August 2018 zur Nutzung von Mobilfunkgeräten in Schulen gilt nun ein Nutzungsverbot für Mobiltelefone und andere internetfähige Geräte (Tablets, Smartwatches usw.) in den Vor- und Volksschulen sowie den Collèges auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulausflügen (außer für pädagogische Zwecke).
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, deren Gesundheitszustand die Nutzung eines internetfähigen Geräts erfordert, sind von der Regel ausgenommen. Den Lycées ist freigestellt, ob sie das Verbot in ihre Schulordnung aufnehmen möchten.
In den Vorschulen, Volksschulen und Collèges muss die Nutzung von Mobiltelefonen für pädagogische Zwecke durch die Schulordnung gestattet werden. Die Schulordnung erhält so durch das neue Gesetz Entscheidungsbefugnis über das Gestatten/ Verbieten von Mobiltelefonen zu pädagogischen Zwecken – bislang galt ein flächendeckendes Verbot. Darüber hinaus räumt das Gesetz Lehrkräften die Möglichkeit ein, ein Handy zu konfiszieren, was bisher nur möglich war, wenn das Gerät eine Gefahr darstellte.
Vor- und Volksschulen: zurück zur Vier-Tages-Woche
Seit 2017 gilt in Frankreich eine Regelung, die es den Gemeinden erlaubt, in der Primarstufe (Vor- und Volksschulen) zur Vier-Tages-Woche zurückzukehren. Zum Schuljahresbeginn 2018 nutzen beinahe alle französischen Gemeinden diese Möglichkeit, die eine Verteilung der 24 Wochenstunden auf vier Wochentage (Montag Dienstag, Donnerstag, Freitag) mit täglich maximal 6 Unterrichtsstunden vorsieht.
Zur Unterstützung der Gemeinden bei der Schülerbetreuung am unterrichtsfreien Mittwoch hat das Bildungsministerium einen „Plan mercredi“ vorgestellt: Ab September bieten die Gebietskörperschaften und staatlichen Dienststellen in Zusammenarbeit mit Sozialeinrichtungen und Vereinen jeden Mittwoch ein außerschulisches Bildungsprogramm für Vor- und Volksschulkinder an.
Quelle: vie-publique.fr