Fahren in Frankreich mit ausländischem Führerschein
Durch die Verkehrsregeln sollen Unfallrisiken minimiert und vor allem tödliche Unfälle vermieden werden.
Führerschein
Inhaber von Führerscheinen, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurden, können diesen in Frankreich ohne zeitliche Einschränkung benutzen.
Für weitere Informationen: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/N19126
Grenzüberschreitender Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen
Frankreich führt bei Verkehrsverstößen einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch mit Österreich durch.
Bei in Frankreich begangenen Verkehrsverstößen werden Strafzettel ausgestellt und unmittelbar an den Wohnsitz des in Österreich wohnhaften Fahrers gesendet.
Virtuelle Führerscheinpunkte
Frankreich sieht vor, die Führerscheine von in Frankreich fahrenden Inhabern ausländischer Fahrerlaubnisse mit virtuellen Punkten zu versehen ("permis à points virtuel").
Im Falle bestimmter Straßenverkehrsverstöße in Frankreich werden dem Fahrer Führerscheinpunkte abgezogen.
Der Verlust der gesamten Punkte hat ein einjähriges Fahrverbot auf französischem Gebiet zur Folge. Sollte dieses Verbot nicht eingehalten werden, droht dem Fahrer eine Haftstrafe von 2 Jahren, eine Geldbuße in Höhe von 4 500 € sowie eine sofortige Stilllegung des Fahrzeugs.
Geschwindigkeitsbegrenzung
In Frankreich ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit:
- 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
- 80 km/h außerorts auf Gegenverkehrsstraßen ohne Mittelstreifen (auf bestimmten Straßen kann streckenweise eine Tempolimit von 90 km/h gelten)
- 110 km/h auf Straßen mit zwei Fahrbahnen, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind (100 km/h bei Regen)
- 130 km/h auf Autobahnen (110 km/h bei Regen)
Die Überschreitung dieser zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wird zu Protokoll genommen und der Bußgeldbescheid an den Täter des Verkehrsvergehens gesendet.
Handynutzung
In Frankreich ist es dem Fahrer verboten, während der Fahrt ein Mobilfunkgerät in der Hand zu halten oder ein Ton erzeugendes Gerät am Ohr zu tragen (Kopf- oder Ohrhöhrer, Headset). Der Verstoß gegen dieses Verbot wird mit folgenden Strafen geahndet:
- pauschale Geldbuße in Höhe von 135 €
- Abzug von 3 Führerscheinpunkten
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Wenn der Fahrer im Moment, in dem er einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, ein Handy in der Hand hält, führt dies zu einem unmittelbaren Führerscheinentzug vor Ort. Wenn der Fahrer nicht durch einen Mitfahrer mit gültigem Führerschein ersetzt werden kann, wird das Fahrzeug stillgelegt.
Alkohol- und Drogenkonsum
Die zulässige Promillegrenze liegt bei 0,5 g Alkohol pro Liter Blut und bei 0,2 g für Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrer in der Probezeit und Fahranfänger.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs oder die Begleitung eines Fahranfängers nach dem Konsum von als Drogen eingestuften Pflanzen und Substanzen ist verboten, ungeachtet der konsumierten Menge.
Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann zu einem unmittelbaren Führerscheinentzug vor Ort führen. Wenn der Fahrer nicht durch einen Mitfahrer mit gültigem Führerschein ersetzt werden kann, wird das Fahrzeug stillgelegt.
Wird das Verkehrsdelikt bei einer Straßenkontrolle festgestellt und das Fahrzeug daraufhin stillgelegt, wird dieses 7 Tage lang beschlagnahmt und kann von der Verwahrstelle nur von einer Person mit Führerschein und Versicherungspapieren abgeholt werden.
Sicherheitsvorschriften
Das Tragen eines Sicherheitsgurts ist in sämtlichen Fahrzeugen und sowohl auf Vorder- als auf Rücksitzen Pflicht. Kinder müssen korrekt in für sie vorgesehenen Rückhalteeinrichtungen platziert und angeschnallt werden.
Für Fahrer und Mitfahrer von motorisierten Zweirädern gilt Helm- und Handschuhpflicht.
In jedem Fahrzeug müssen eine Sicherheitsweste und ein Warndreieck (zusätzlich zur Warnblinkanlage) vorhanden sein.